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Steuerrecht
06.03.2009
Steuerrecht
BMF: Entlastung durch Konjunkturpaket II

Das BMF verdeutlicht einzelne Entlastungswirkungen durch das Konjunkturpaket II:
 
– Erhöhung des Grundfreibetrags auf 7834 Euro rückwirkend zum 1.1.2009 und auf 8004 Euro für das Jahr 2010. Wer unter dem Grundfreibetrag liegt, muss keine Steuern zahlen,
 
– Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15% auf 14%,
 
– Verschiebung der Tarifeckpunkte uminsgesamt 730 Euro nach rechts bis 2010 in zwei Stufen,
 
– weitere Entlastungen durch das erhöhte Kindergeld und die Anhebung des Kinderfreibetrags sowie durch die wieder gültigen Regeln der Pendlerpauschale, Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1.7.2009 auf 14,9%, steuerliche Absetzbarkeit der geleisteten Beiträge für eine Basiskrankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung ab 1.1.2010.
 
(Newsletter BMF vom 27.2.2009)

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