BFH: Keine freiberuflichen Einkünfte einer Personengesellschaft bei mittelbarer Beteiligung eines Berufsfremden
Im Urteil vom 28.10.2008 – VIII R 69/06 – hat der BFH entschieden, dass die mittelbare Beteiligung schon eines Berufsfremden an einer Personengesellschaft, deren weitere Gesellschafter Freiberufler sind, dazu führt, dass die Gesellschaft insgesamt keine freiberuflichen, sondern gewerbliche Einkünfte bezieht und deshalb gewerbesteuerpflichtig ist. Zeitgleich hat der BFH mit Urteil vom 28.10.2008 – VIII R 73/06 – auch die Einkünfte der Obergesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb beurteilt, da die Obergesellschaft als Holding lediglich geschäftsleitende Funktionen innerhalb einer Firmengruppe wahrgenommen und damit keinen freien Beruf ausgeübt hatte.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-467-3