BFH: Zur Abgrenzung Leistungsaustausch/ Zuschuss
Ein steuerbarer Leistungsaustausch und kein Zuschuss liegt vor, wenn ein Verein gegenüber einem Mitglied, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, journalistische Medienarbeit (insbes. Herstellung, Erwerb, Verbreitung und Vertrieb von Rundfunkprogrammen) erbringt und hierfür einen als „Finanzzuweisung“ bezeichneten Jahresbetrag erhält (BFH, 27.11.2008 – V R 8/07).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-523-4