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Steuerrecht
06.03.2009
Steuerrecht
BFH: Zur Abgrenzung Leistungsaustausch/ Zuschuss

Ein steuerbarer Leistungsaustausch und kein Zuschuss liegt vor, wenn ein Verein gegenüber einem Mitglied, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, journalistische Medienarbeit (insbes. Herstellung, Erwerb, Verbreitung und Vertrieb von Rundfunkprogrammen) erbringt und hierfür einen als „Finanzzuweisung“ bezeichneten Jahresbetrag erhält (BFH, 27.11.2008 – V R 8/07).
 
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-523-4

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