BFH: Fahrten zu ständig wechselnden Arbeitsstätten voll absetzbar
Die Kosten eines Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten sind unabhängig von der Entfernung (ab dem ersten km) in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH, 18.12.2008 – VI R 39/07). Der Ansatz einer Entfernungspauschale, die für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte anzusetzen ist, scheidet daher aus. Die anderslautende Rechtsprechung ist aufgrund geänderter Rechtslage überholt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-467-1