BFH: Korrektur
In der PM vom 3.2.2010 ist ein sinnentstellender Fehler enthalten (vgl. auch BB 2010, 341). Es heißt dort, dass Dienstreisetage, die auf Wochenenden oder Feiertage entfallen, nach beiden DBA regelmäßig zu den Nichtrückkehrtagen gehören. Richtig ist, dass diese nicht zu den Nichtrückkehrtagen gehören.
Im Übrigen handelte es sich im Streitfall I R 84/ 08 nicht um einen in Belgien, sondern in Frankreich wohnenden beschränkt Steuerpflichtigen.