Der BFH hat im Urteil vom9.12.2010 – V R 22/10 – entschieden: Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der EröffnungdesInsolvenzverfahrensausgeführteLeistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der
Der BFH hat im Urteil vom 26.1.2011 – VIII R 3/10 – entschieden: Eine aus einem beratenden Betriebswirt und einem Dipl.-Ökonom bestehende Partnerschaftsgesellschaft, die Insolvenzverwaltung betreibt, erzielt auch dann Einkünfte aus sonstiger
Der BFH hat im Urteil vom 12.1.2011 – XI R 11/08 – entschieden: Wird ein Unternehmen i. S. d. § 75 AO von mehreren Personen zu Miteigentum nach Bruchteilen erworben, so haften sie aufgrund der gemeinsamen Tatbestandsverwirklichung als Gesamtschuldner.
Der BFH hat durch Beschluss vom 9.2.2011 – I R 71/10 – dem EuGH die Rechtsfrage vorgelegt, ob die Regelungen in § 34c EStG über die Anrechnung ausländischer Steuern auf die festgesetzte deutsche Einkommensteuer in Einklang mit den unionsrechtlichen
BFH, Urteil vom 26.1.2011 - VIII R 3/10LeitsatzEine aus einem beratenden Betriebswirt und einem Dipl.-Ökonom bestehende Partnerschaftsgesellschaft, die Insolvenzverwaltung betreibt, erzielt auch dann Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S.
BFH, Urteil vom 9.12.2010 - V R 22/10LeitsätzeVereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-,
BFH, Entscheidung vom 9.2.2011 - I R 71/10LeitsätzeDem EuGH wird die folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 56 EG der Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, nach welcher - in Einklang mit zwischenstaatlichen Abkommen zur
BFH, Urteil vom 12.1.2011 - XI R 11/08Leitsätze1. Wird ein Unternehmen i.S. des § 75 AO von mehreren Personen zu Miteigentum nach Bruchteilen erworben, so haften sie aufgrund der gemeinsamen Tatbestandsverwirklichung als Gesamtschuldner.2. Der
BFH, Urteil vom 24.2.2011 - VI R 66/10LeitsatzDie Dreimonatsfrist für den Abzug der Verpflegungspauschalen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG) findet bei einer Fahrtätigkeit keine Anwendung (Änderung der Rechtsprechung).SachverhaltStreitig ist, ob
Der BFH hat im Urteil vom 24.2.2011 – VI R 66/ 10 – entschieden: Die Dreimonatsfrist für den Abzug der Verpflegungspauschalen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 5 EStG) findet bei einer Fahrtätigkeit keine Anwendung (Änderung der Rechtsprechung). Übt aber ein
EuGH , Urteil vom 10.03.2011 - Aktenzeichen Rs. C-540/09 (Vorinstanz: Regeringsrätt (Schweden) , Entscheidung vom 10.12.2009 ) Amtliche Leitsätze: Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur
Der EuGH hat im Urteil vom 10.3.2011 – C-540/ 09 – entschieden: Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahingehend auszulegen, dass die in dieser Vorschrift vorgesehene Befreiung von der Mehrwertsteuer auch
Die EU-Kommission hat Änderungen am deutschen Mehrwertsteuerrecht angemahnt. Deutschland soll seine Vorschriften zur Befreiung der Mehrwertsteuern ausweiten. Die EU-Kommission forderte Deutschland am 6.4.2011 auf, die Befreiung von Mehrwertsteuern
Das BMF hat durch Schreiben vom 4.4.2011 – IV A 2 – O 1000/10/10283 – klargestellt: Um den Bestand an steuerlichen BMF-Schreiben auch weiterhin aktuell zu halten, wird in Fortführung der mit BMF-Schreiben vom 23.4.2010 – IV A 6 – O 1000/09/10095
BFH, Urteil vom 9.2.2011 - I R 54/10, 55/10Leitsätze1. Die wirtschaftliche Eingliederung eines (beherrschten) Unternehmens in ein anderes (herrschendes) gewerbliches Unternehmen i. S. von § 14 Nr. 2 S. 1 KStG 1999 i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG 1999
Der BFH hat im Urteil vom 9.2.2011 – I R 54/10, 55/ 10 – die Begründung einer sog. gewerbesteuerlichen Organschaft „über die Grenze“ zwischen einer inländischen Untergesellschaft und einer ausländischen Obergesellschaft anerkannt. Der strikte
BFH, Urteil vom 12.1.2011 - I R 3/10LeitsatzDie fünfjährige Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrages bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft bemisst sich nach Zeitjahren und nicht nach Wirtschaftsjahren.SachverhaltStreitpunkt ist, ob die
Der BFH hat im Urteil vom 12.1.2011 – I R 3/10 – entschieden: Die fünfjährige Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft bemisst sich nach Zeitjahren und nicht nach Wirtschaftsjahren. --> Volltext des