Bundestag: Anhörung zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie
Am 21.9.2011 findet die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zur Umsetzung der EU-Beitreibungsrichtlinie statt. Geladen sind 34 Sachverständige von verschiedenen Organisationen. Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BT-Drs. 17/6263). Damit sollen die Vorschriften über die Beitreibung von Steuern und Abgaben in der EU erheblich ausgeweitet werden. Außerdem sollen eine ganze Reihe weiterer Steuergesetze bis hin zu den Regelungen über die Erhebung von Kirchensteuer auf Kapitalerträge geändert werden. (hib Deutscher Bundestag vom 12.9.2011)
--> Zu den geplanten Änderungen des ErbStG im Zuge des BeitrRLUmsG vgl. Schulte/Sedemund, BB 2011, 2080.