Bundesregierung: Drittes Gesetz zur Änderung des UStG verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am 14.9.2011 das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes verabschiedet (BT-Drs. 16/11340). Es führt die Umsatzgrenze von 500 000 Euro für die Anwendung der so genannten Ist-Versteuerung dauerhaft fort: Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 000 Euro müssen bei der Ist-Versteuerung erst dann die fällige Umsatzsteuer entrichten, wenn der Kunde gezahlt hat. Für alle anderen Unternehmen gilt: Die Steuer muss nach Leistungsausführung gezahlt werden. Durch die spätere Zahlung der Umsatzsteuer ergeben sich keine Steuerausfälle, die Umsatzsteuer wird lediglich später fällig. In der aktuellen Regelung wurde die Ist-Versteuerungsgrenze auf 500 000 Euro angehoben. Das hat sich nicht nur im Hinblick auf die Konjunktur bewährt. Allerdings läuft diese Regelung zum Jahresende aus, wenn sie bis dahin nicht entfristet ist.