Das FG Münster hat im Urteil vom 17.2.2011 – 3 K 217/08 Erb – entschieden: Die Einräumung einer Unterbeteiligung an einer GbR, die ihrerseits an einer GmbH beteiligt ist, ist nicht nach § 13a ErbStG a. F. privilegiert. Das FG hat die Revision nicht
Der BFH hat im Urteil vom 19.10.2011 – X R 65/09 – entschieden: Das FG darf im Allgemeinen erst dann eine Verletzung von Mitwirkungspflichten annehmen, wenn es den Beteiligten zuvor ausdrücklich und konkret zur Mitwirkung aufgefordert hat. Ein
Das BMF hat am 8.2.2012 die Liste mit den anzuwenden BFH-Urteilen aktualisiert. Sie steht unter www.bundesfinanzministerium.de unter Aktuelles zur Verfügung.
BFH, Beschluss vom 30.11.2011 - I B 105/11SachverhaltStreitig ist die Steuerpflicht eines Veräußerungserlöses (Beteiligungsveräußerung) auf der Grundlage des § 8b Abs. 7 S. 2 des KStG (KStG 2002) im Streitjahr 2006. Alleingesellschafter der im April
FG Münster, Urteil vom 15.12.2011 - 11 K 4034/09 ESachverhaltStreitig ist, ob eine bestandskräftige Veranlagung zur Einkommensteuer (ESt) nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert werden kann, oder ob den Steuerpflichtigen ein grobes Verschulden daran
FG Münster, Urteil vom 17.2.2011 - 3 K 217/08 ErbSachverhaltStreitig ist, ob Freibetrag und Bewertungsabschlag nach § 13a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) a. F. zu gewähren sind.Die O Vermögensverwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts (im Folgenden
BFH, Urteil vom 19.10.2011 - X R 65/09Leitsätze1. Das FG darf im Allgemeinen erst dann eine Verletzung von Mitwirkungspflichten annehmen, wenn es den Beteiligten zuvor ausdrücklich und konkret zur Mitwirkung aufgefordert hat.2. Ein zulässiger Antrag
Das BMF hat sich im Schreiben vom 9.2.2012 – IV C 2 – S 2706/09/10005 – zur Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) geäußert: Steuerpflichtiger nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG ist die jPöR nur mit ihrem jeweiligen BgA. Der Anwendungsbereich
BFH, Urteil vom 10.11.2011 - V R 41/10Leitsätze1. Gestattet eine Gemeinde gegen Entgelt die Nutzung einer Sporthalle und Freizeithalle, ist sie gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 KStG als Unternehmer tätig, wenn sie ihre Leistung entweder auf
Der BFH hat im Urteil vom 10.11.2011 – V R 41/10 – entschieden: Gestattet eine Gemeinde gegen Entgelt die Nutzung einer Sporthalle und Freizeithalle, ist sie gem. § 2 Abs. 3 S. 1 UStG i. V. m. § 4 KStG als Unternehmer tätig, wenn sie ihre Leistung
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.8.2011 - 7 K 192/09, 7 K 193/09Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 Nr 1 GrEStG, § 4 Nr 9 Buchst a UStGSachverhaltStreitig ist, ob die nach dem Erwerb des Grund und Bodens angefallenen Bauerrichtungskosten für ein Wohngebäude,
BFH, Beschluss vom 22.12.2011 - VIII B 190/11LeitsatzEs ist ernstlich zweifelhaft, ob 2008 zugeflossene Erstattungszinsen zur Einkommensteuer der Jahre 2001 bis 2003 als Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des
BFH, Urteil vom 8.12.2011 - VI R 18/11Leitsätze1. Pauschale Zuschläge, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit an den Arbeitnehmer leistet, sind nur dann nach § 3b
Das BMF hat durch Schreiben vom 6.2.2012 - IV D 3 - S 7141/11/10003 - auf die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 2.12.2011 (BGBl. I 2011, 2416) Bezug genommen, durch welche die §§ 17a, 17b und 17c UStDV mit Wirkung vom 1.1.
Das BMF hat durch Schreiben vom 6.2.2012 - IV D 3 - S 7134/12/10001 - infolge der Zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 2.12.2011 (BGBl. I 2011, 2416) auf die Änderungen der §§ 9 bis 11, 13 und 17 UStDV mit Wirkung vom 1.1.
Der BFH hat im Beschluss vom 22.12.2011 - VIII B 190/11 - entschieden: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob 2008 zugeflossene Erstattungszinsen zur Einkommensteuer der Jahre 2001 bis 2003 als Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG
Der BFH hat im Urteil vom 8.12.2011 - VI R 18/11 - entschieden: Pauschale Zuschläge, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit an den Arbeitnehmer leistet, sind nur
Der Bundesrat hat sich auf seiner Sitzung am 10.2.2012 nicht auf die für 2013 und 2014 geplante Entlastung der Steuerzahler einigen können. Im Bundesrat gab es ein „Patt": Weder konnten sich die Bundesländer durchsetzen, die gegen die bisherigen