FG Niedersachsen: Ermessensentscheidung bei Steuerfreistellung eines Sanierungsgewinns
Das Niedersächsische FG hat im Urteil vom 31.1.2012 – 8 K 34/09 – entschieden: Das FA handelt nicht ermessensfehlerhaft, wenn es die Steuerfreistellung eines Sanierungsgewinns versagt, weil sanierungsbedingte Aufwendungen oder Positionen (z. B. Ausgleichsposten) mit Erträgen bereits im Vorjahr im Zuge einer Verschmelzung generiert und verrechnet wurden. Dies gilt jedenfalls, wenn ein zeitlicher, sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang der Aufwendungen mit dem Anteilserwerb, der Verschmelzung und der in diesem Zuge vollzogenen Sanierung besteht. Gegen das Urteil ist Nichtzulassungsbeschwerde eingelegtworden (Az. BFH: X B 49/12).
(Quelle: PM Niedersächsisches FG vom 16.5.2012)