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Steuerrecht
21.05.2012
Steuerrecht
BFH: Steuerfreiheit heileurythmischer Leistungen

Der BFH hat im Urteil vom 8.3.2012 – V R 30/ 09 – entschieden: Zum Nachweis der bei richtlinienkonformer Auslegung von § 4 Nr. 14 UStG erforderlichen Berufsqualifikation aus einer „regelmäßigen“ Kostentragung durch Sozialversicherungsträger genügt es nicht, dass lediglich einzelne gesetzliche Krankenkassen in ihrer Satzung eine Kostentragung für Leistungen der Heileurythmie vorsehen (Fortführung des BFH-Urteils vom 11.11.2004 – V R 34/02, BFHE 208, 65, BStBl. II 2005, 316, BB 2005, 589). Der Befähigungsnachweis kann sich auch aus dem Abschluss eines integrierten Versorgungsvertrags nach §§ 140a ff. SGB V zwischen dem Berufsverband des Leistungserbringers und den gesetzlichen Krankenkassen ergeben. Dies setzt voraus, dass der Leistungserbringer Mitglied des Berufsverbands ist, der integrierte Versorgungsvertrag Qualifikationsanforderungen für die Leistungserbringer aufstellt und der Leistungserbringer diese Anforderungen auch erfüllt.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1379-1 unter www.betriebs-berater.de

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