FG München, Beschluss vom 14.12.2011 - 7 V 2442/11 SachverhaltDie Antragstellerin ist eine Kapitalgesellschaft luxemburgischen Rechts (Société à responsabilitélimitée = S.à.r.l.) mit Sitz und Geschäftsleitung in Luxemburg. Ihr Gesellschaftszweck ist
FG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - 7 K 417/10 GESachverhaltDie Beteiligten streiten über die Frage, ob die Kosten für die Errichtung einer Doppelhaushälfte in die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer einzubeziehen ist.
FG Münster, Beschluss vom 23.2.2012 - 5 V 4511/11 USachverhaltI. Die Antragstellerin (Ast.) begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Auszahlung von Umsatzsteuererstattungsbeträgen und Zinsen für die Jahre 2006 bis 2008.Die Astin. ist
FG Münster, Urteil vom 19.1.2012 - 5 K 105/07 ESachverhaltStreitig ist noch nach mehreren Änderungen des Streitstoffes und mehreren Unterbrechungen wegen der Aussetzung bzw. des Ruhens des Verfahrens, - ob im Streitjahr 1996 gezahlte Prämien zur
FG Düsseldorf, Urteil vom 6.10.2011 - 8 K 3811/09 ESachverhaltStreitig ist, ob § 17 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz -EStG- i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 (Bundesgesetzblatt -BGBl- I 2000, 1433) verfassungsgemäß ist.Der Kläger
FG Köln, Urteil vom 15.2.2012 - 10 K 1830/10SachverhaltZwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein vortragsfähiger Gewerbeverlust wegen Wegfalls der Unternehmensidentität nicht festzustellen ist. Die Klägerin war zunächst eine inländische
Das FG Köln hat im Urteil vom 15.2.2012 – 10 K 1830/10 – entschieden: Eine Betriebsverpachtung ohne Vorliegen einer Betriebsaufspaltung führt mangels Unternehmensidentität zum Untergang gewerbesteuerlicher Verlustvorträge nach § 10a GewStG. Das
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.2.2012 - 2 K 1893/10SachverhaltDie Beteiligten streiten über die Zahlungsverjährung von Steueransprüchen.Die Klägerin hatte beim Finanzamt M am 10. Mai 2007 - resultierend aus dem Betrieb einer Gaststätte - noch
Das FG Rheinland-Pfalz hat durch Urteil vom 8.2.2012 – 2 K 1893/10 – entschieden: Auch eine nur mündliche Vereinbarung über Ratenzahlungen kann als verjährungsunterbrechende Handlung gewertet werden, mit der Folge, dass Steueransprüche nicht
BFH, Beschluss vom 9.3.2012 - VII B 171/11LeitsätzeEin mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer der angefochtenen Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift begründeter Antrag auf AdV ist abzulehnen, wenn nach den
Der BFH hat durch Beschluss vom 9.3.2012 – VII B 171/11 – entschieden: Ein mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer der angefochtenen Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift begründeter Antrag auf AdV ist abzulehnen,
BFH, Urteil vom 5.10.2011 - IX R 57/10LeitsatzWerden im Rahmen mehrerer zeitgleich abgeschlossener, korrespondierender Verträge GmbH-Anteile übertragen und deren Höhe durch eine Kapitalerhöhung auf genau 25 % reduziert, so vermittelt die der
Hinweis der Redaktion: Der Urteilstext war bei Redaktionsschluss nicht in deutscher Sprache verfügbar.EuGH, Beschluss vom 9.12.2011 - C-69/11, Connoisseur Belgium BVBAORDONNANCE DE LA COUR (huitième chambre)9 décembre 2011 (*) «Article 104,
BFH, Beschluss vom 24.2.2012 - IX B 146/11LeitsätzeEs ist ernstlich zweifelhaft, ob sich die Beteiligungsgrenze nach der im Jahr der Veräußerung geltenden Wesentlichkeitsgrenze gemäß § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 richtet
Der BFH hat im Beschluss vom 24.2.2012 – IX B 146/11 – entschieden: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich die Beteiligungsgrenze nach der im Jahr der Veräußerung geltenden Wesentlichkeitsgrenze gem. § 17 Abs. 1 S. 4 EStG i. d. F. des StEntlG
BFH, Urteil vom 24.1.2012 - IX R 51/10LeitsatzWem Gesellschaftsanteile im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen werden, erwirbt sie nicht i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG, wenn sie weiterhin dem
Der BFH hat im Urteil vom 24.1.2012 – IX R 51/ 10 – entschieden: Wem Gesellschaftsanteile im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen werden, erwirbt sie nicht i. S. v. § 17 Abs. 2 S. 5 EStG, wenn sie