Das BMF hat am 15.2.2011 die Liste mit den anzuwendenden BFH-Urteilen aktualisiert. Sie steht unter www.bundesfinanzministerium.de unter Aktuelles zur Verfügung. (BMF-Newsletter vom 15.2.2011)
Der EuGH hat im Urteil vom 16.2.2012 – C-372/ 10 – entschieden: Im Fall eines Staates, der, wie die Republik Polen, der Europäischen Union am 1.5.2004 beigetreten ist, ist Art. 7 Abs. 1 der RL 69/335/EWG des Rates vom 17.7.1969 betreffend die
EuGH, Urteil vom 16.2.2012 - C-372/10, Pak-Holdco sp. z o.o. gegen Dyrektor Izby Skarbowej w PoznaniuTenor1. Im Fall eines Staates, der, wie die Republik Polen, der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten ist, ist Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie
Die EU-Kommission hat am 20.2.2012 den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Europäischen Union (Neufassung)“ – COM (2012) 64 – vorgelegt. Aus folgenden Gründen wurde eine Änderung
Die EU-Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Vorschriften für die Anwendung ermäßigter MwSt-Sätze auf die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken zu ändern. Die derzeit in Deutschland geltenden Vorschriften sind mit dem
BFH, Beschluss vom 14.12.2011 - VIII B 76/11Aus den Gründen1 Die Beschwerde ist nicht begründet. Gründe für die Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) liegen nicht vor. 2 1. Verfahrensfehlerfrei hat
Der BFH hat im Beschluss vom 14.12.2011 – VIII B 76/11 – entschieden: Der Kläger hatte vorgetragen, er sei am Tag der Zustellung den ganzen Tag an seinem häuslichen Arbeitsplatz gewesen, was sich indiziell aus einem Datenübertragungsprotokoll ergebe
BFH, Urteil vom 16.11.2011 - I R 108/09Leitsätze1. Die Auflösung von Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen der Trägerkörperschaft. Dies gilt auch für Gewinne des BgA, die im ersten Jahr der Geltung des KStG i.
Der BFH hat im Urteil vom16.11.2011 – I R 108/09 – entschieden: Die Auflösung von Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen der Trägerkörperschaft. Dies gilt auch für Gewinne des BgA, die im ersten Jahr der
BFH, Urteil vom 30.11.2011 - I R 14/11LeitsätzeErfolgt der das Verlustabzugsverbot des § 8c Satz 1 KStG 2002 n.F. auslösende schädliche Beteiligungserwerb während des laufenden Wirtschaftsjahres, kann ein bis zu diesem Zeitpunkt in diesem
EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-250/10, Haltergemeinschaft LBL GbR gegen Hauptzollamt DüsseldorfTenorArt. 14 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur
EuGH, Urteil vom 1.12.2011 - C-79/10, Systeme Helmholz GmbH gegen Hauptzollamt NürnbergTenor1. Art. 14 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur
BFH, Urteil vom 12.10.2011 - I R 4/11SachverhaltStreitig ist die Steuerpflicht von Dividenden und Veräußerungserlösen aus Aktienbesitz auf der Grundlage des § 8b Abs. 7 des KStG (KStG 2002) im Streitjahr 2005. Unternehmensgegenstand der in 2002
Der BFH hat im Urteil vom 30.11.2011 - I R 14/11 - entschieden: Erfolgt der das Verlustabzugsverbot des § 8c S. 1 KStG 2002 n. F. auslösende schädliche Beteiligungserwerb während des laufenden Wirtschaftsjahres, kann ein bis zu diesem Zeitpunkt in
Das Hessische FG hat im Urteil vom 6.2.2012 - 4 K 3301/09 - entschieden: Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen zweimal am Tag vom Wohnort zu ihrer Arbeitsstelle fahren, können in ihrer Steuererklärung nur einmal die Entfernungspauschale, die
Das FG Münster hat im Urteil vom 11.1.2012 – 10 K 4592/08 E – entschieden: Die unentgeltliche Verpachtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung führt zur Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG (Halbabzugsverbot). Anders als § 3c Abs. 1 EStG setzt die Anwendung
Das FG Münster hat im Urteil vom 24.11.2011 – 5 K 1385/07 U – entschieden: Ein Steuerpflichtiger, der sich auf die unmittelbare Anwendung des Art. 13 Teil B Buchst. f) der Sechsten RL beruft – mit der Folge, dass die von ihm erzielten
Der BFH hat imUrteil vom24.5.2011 – VIII R 3/09 – entschieden: Zivilrechtliche Verzugs- oder Prozesszinsen sind bei steuerlicher Betrachtung Entgelte für die unfreiwillige Vorenthaltung von Kapital und damit Kapitalerträge i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7