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Steuerrecht
15.05.2012
Steuerrecht
EuGH: Unterschiedliche Besteuerung von OGAW

Der EuGH hat im Urteil vom 10.5.2012 – verb. Rs. C-338/11 bis 347/11, FIM Santander Top 25 Euro Fi. – entschieden: Die Art. 63 AEUV und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die die Dividenden inländischer Herkunft einer Quellensteuer unterwirft, wenn sie von in einem anderen Staat ansässigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren bezogen werden, während solche Dividenden, die von im ersten Staat ansässigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren bezogen werden, von der Steuer befreit sind.

Mit der Kapitalverkehrsfreiheit ist die unterschiedliche steuerliche Behandlung von gebietsfremden Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), die einer Quellensteuer unterliegen, und gebietsansässigen Organismen, die keiner solchen Steuer unterliegen, also nicht vereinbar.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1312-1 unter www.betriebs-berater.de

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