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Steuerrecht
04.05.2012
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Häusliches Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers anerkannt

Das FG Düsseldorf hat durch Urteil vom29.2.2012 – 7 K 3963/11 E – die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines LuF-Betriebsprüfers zum Abzug als Werbungskosten zugelassen. Den Dienstort, Räumlichkeiten eines FA in W, auf den der dienstliche Laptop konfiguriert war, suchte der Kläger zweimal monatlich auf; dort hatte er die Möglichkeit, einen Poolarbeitsplatz zu nutzen (drei Arbeitsplätze für acht Prüfer).

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1189-4 unter www.betriebs-berater.de

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