FG Schleswig-Holstein: Rechtsweg bei Klage auf Akteneinsicht
Das FG Schleswig-Holstein hat im Beschluss vom 8.11.2011 – 5 K 113/11 – entschieden: Für die Durchsetzung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Akteneinsicht aus dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Schleswig-Holstein (IFG-SH) ist der Finanzrechtsweg dann nicht eröffnet, wenn die Auskunft oder die Akteneinsicht in die Verwaltungsakten erst nach Abschluss des Besteuerungsverfahrens aus außersteuerlichen Gründen begehrt wird. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2012-1189-5 unter www.betriebs-berater.de