BFH, Urteil vom 11.7.2013 - IV R 27/09Leitsätze1. Unter § 160 Abs. 1 Satz 1 AO fallen auch Ausgaben zum Erwerb aktivierungspflichtiger Wirtschaftsgüter (Klarstellung zum BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 8/98, BFHE 187, 201, BStBl II 1999, 333).2.
Der BFH hat mit Urteil vom 19.6.2013 - II R 3/12 - wie folgt entschieden: Treten auf der Veräußererseite mehrere Personen als Vertragspartner auf, liegt ein einheitlicher, auf den Erwerb des bebauten Grundstücks gerichteter Erwerbsvorgang u. a. vor,
Der BFH hat mit Urteil vom 11.7.2013 - IV R 27/09 - wie folgt entschieden: 1. Unter § 160 Abs. 1 Satz 1 AO fallen auch Ausgaben zum Erwerb aktivierungspflichtiger Wirtschaftsgüter (Klarstellung zum BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 8/98, BFHE 187,
Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 17.5.2013 -6 K 199/12 - wie folgt entschieden: Die Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft entfällt auch vor Geltung des § 2 Abs. 2 StAuskVO ab dem Zeitpunkt, in dem Rechtsvorschriften, auf denen die Auskunft
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013 (BGBl. I 2013, 285) wurden die bisherigen steuerlichen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht umgestaltet. Davon
Der EuGH hat mit Urteil vom 3.10.2013 - C-282/12, ITELCAR und Fazenda Pública - wie folgt entschieden: Art. 56 AEUV [muss richtig heißen Art. 56 EG] ist dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die es nicht
Der EuGH hat mit Urteil vom 28.2.2013 in der Rechtssache C-168/11, Beker & Beker (Vorabentscheidungsersuchen des BFH im Revisionsverfahren I R 71/10) entschieden, dass die Methode zur Berechnung des Höchstbetrags für die Anrechnung ausländischer
FG Niedersachsen, Urteil vom 15.8.2013 - 10 K 241/12SachverhaltZwischen den Beteiligten ist die Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrages nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) streitig.Der Kläger erzielte im Streitjahr unter anderem
FG Düsseldorf, Urteil vom 11.9.2013 - 7 K 545/13 ESachverhaltStreitig ist die Abzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.Die Klägerin veräußerte im Streitjahr
EuGH, Urteile vom 26.9.2013 - C-189/11, Europäische Kommission gegen Königreich SpanienTenor1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 168, 226 und 306 bis 310 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November
EuGH (8. Kammer), Urteil vom 26.9.2013 - C-283/12, Serebryannay vek EOOD gegen Direktor na Direktsia „Obzhalvane i upravlenie na izpalnenieto" -Varna pri Tsentralno upravlenie na Natsionalna agentsia za prihoditeTenorArt. 2 Abs. 1 Buchst. c der
Das VG Berlin hat mit Urteil vom 23.8.2013 -VG 27 K 159.13 - wie folgt entschieden: Das VG Berlin hat einem Auskunftsbegehren eines Presseverlags gegen die Senatsverwaltung für Finanzen teilweise stattgegeben. Der Presseverlag hatte in Zusammenhang
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 20.11.2012 -15 K 268/10 - wie folgt entschieden: Das pauschale Vorbringen des Steuerpflichtigen, unterdemDruck eines anhängigen Steuerstrafverfahrens mit der Finanzbehörde eine tatsächliche Verständigung
Nach § 43 Abs. 2 S. 7 EStG hat die auszahlende Stelle die erforderlichen Daten durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der SteuerdatenÜbermittlungsverordnung über ELSTER zu übermitteln. Im Entwicklerbereich (https://www.els ter.de/ent_home.php) steht
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 15.8.2013 -10 K 241/12 - wie folgt entschieden: Der mutmaßliche gesetzgeberische Wille beinhaltet sowohl einen horizontalen als auch einen vertikalen Verlustausgleich, der sich jedoch mit dem Wortlaut des
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.9.2013 -7 K 545/13 E - wie folgt entschieden: In einer Entscheidung vom 20.6.2012 – IX R 67/ 10 hatte der BFH eine Ausweitung des Abzugs nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus VuV als Werbungskosten
Mit Wirkung zum 1.10.2013 sind die Richter am Finanzgericht Dr. Christian Levedag und Dr. Nils Trossen vom Bundespräsidenten zu Richtern am Bundesfinanzhof ernannt worden.Herrn Dr. Levedag wird dem vornehmlich für die Besteuerung von