Aufgrund des § 9 Abs. 4a S. 5 ff. Einkommensteuergesetz macht das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste
Das FG Münster hat mit Urteil vom 20.9.2013 - 4 K 718/13 E - wie folgt entschieden: Im vom FG entschiedenen Fall hatte der Kläger einem Berufskollegen ein Darlehen gewährt, mit dem dieser seinen Einstieg in die Steuerberatungsgesellschaft des Klägers
FG Münster, Urteil vom 27.9.2013 - 14 K 1917/12 AOSachverhaltStreitig ist, ob ein Einkommensteuer(ESt)-Erstattungsanspruch zur Insolvenzmasse gehört.Der Kläger wurde zum Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn X K (K ) bestellt. Das
FG Köln, Urteil vom 12.9.2013 - 10 K 692/13SachverhaltDie Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte wegen unberechtigtem Ausweis von Umsatzsteuerbeträgen eine Steuerfestsetzung auf der Grundlage von § 14c Abs. 2 S. 2 UStG vornehmen durfte und
BFH, Urteil vom 27.8.2013 - VIII R 9/11LeitsatzÜbersieht das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung, dass der Steuerpflichtige in seiner vorgelegten Gewinnermittlung die bei der Umsatzsteuererklärung für denselben Veranlagungszeitraum erklärten
Das FG Hamburg hat mit Beschluss vom 11.09.2013 - 4 K 250/11 - wie folgt entschieden: Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:Ist der in der Position 3822 KN in den Worten
Der BFH hat mit Urteil vom 27.8.2013 - VIII R 9/11 - wie folgt entschieden: Übersieht das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung, dass der Steuerpflichtige in seiner vorgelegten Gewinnermittlung die bei der Umsatzsteuererklärung für denselben
Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den DBA vom 14.09.2006 - IV B 6 - S 1300 - 367/06 - wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe grundlegend überarbeitet. Der Entwurf einer Neufassung wurde an die aktuellen Entwicklungen in der
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 8.4.2013 -10 K 3512/11 - wie folgt entschieden: Soweit es durch die Verlustabzugsbeschränkung gem. § 15 Abs. 4 S. 3 EStG nicht nur zu einer zeitlichen Streckung, sondern zu einem endgültigen Untergang von
Wie der BFH mit Urteil vom28.8.2013 – XI R 4/11 – entschieden hat, kann ein Profifußballverein die Vorsteuer aus Rechnungenvon Spielervermittlern nur abziehen, wenn der Verein – und nicht ausschließlich der betreffende Spieler – Empfänger der
Der BFH hat mit Urteil vom 13.6.2013 - III R 58/12 - wie folgt entschieden:1. Ein Kind, das die Suche nach einem Ausbildungsplatz während der Mutterschutzfrist unterbricht, ist in diesem Zeitraum weiterhin zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann,
Der BFH hat mit Urteil vom 13.6.2013 - III R 58/12 - wie folgt entschieden:1. Ein Kind, das die Suche nach einem Ausbildungsplatz während der Mutterschutzfrist unterbricht, ist in diesem Zeitraum weiterhin zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann,
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 8.4.2013 - 10 K 3512/11SachverhaltStreitig ist die Rechtmäßigkeit eines Feststellungsbescheides. Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft; einziger Kommanditist ist Herr a A, Komplementärin ist die a A GmbH. Zweck
BFH, Beschluss vom 13.5.2013 - I R 39/11Amtliche Leitsätze1. Ist eine ausländische Familienstiftung an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt, ist der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Stifter ungeachtet der Einkommenszurechnung
BFH, Urteil vom 13.6.2013 - III R 58/12Leitsätze1. Ein Kind, das die Suche nach einem Ausbildungsplatz während der Mutterschutzfrist unterbricht, ist in diesem Zeitraum weiterhin zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn es die Bemühungen um
In Abschn. 4.14.5 Abs. 7 UStAE nach S. 5 wird folgender neuer S. 6 angefügt: „6Die vertragliche Regelung zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zentralen Knochenmarkspender- Register Deutschland schließt auch
Das BMF und die obersten Länder-Finanzbehörden beabsichtigen, das BMF-Schreiben vom 16.4.2010 – IV B 5 – S 1300/09/10003 (2009/ 0716905) – (BStBl. I, 354) zu aktualisieren. Das BMF bietet bis zum 2.12.2013 Gelegenheit zur Stellungnahme per E-Mail an