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Steuerrecht
30.01.2014
Steuerrecht
BFH: Erhöhte Investitionszulage bei Beteiligungen des Staates

Der BFH hat mit Urteil vom 14.11.2013 - III R 34/12 - wie folgt entschieden:
1. Beteiligt sich die öffentliche Hand mit mehr als 25 % an einem Unternehmen, das nach seinen eigenen Daten ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition wäre, dann führt dies grundsätzlich zum Verlust des KMU-Status und dem damit verbundenen Anspruch auf erhöhte Investitionszulage.
2. Bei bestimmten Beteiligungsformen der öffentlichen Hand bleibt der KMU-Status ausnahmsweise erhalten, wenn die Beteiligungshöhe 50 % nicht übersteigt.

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