BFH, Urteil vom 8.8.2013 - V R 3/11LeitsatzDer Antrag auf Vorsteuervergütung eines im Drittland ansässigen Unternehmers erfordert --anders als der eines im Unionsgebiet ansässigen Unternehmens-- dessen eigenhändige Unterschrift (Abgrenzung zum
BFH, Urteil vom 6.8.2013 - VII R 15/12LeitsätzeEine Steuerberatungsgesellschaft kann auch dann anerkannt werden, wenn die erforderliche berufliche Niederlassung ihres Geschäftsführers am Ort der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich im Zeitpunkt der
Das BMF fasst hiermit die Übergangsregelung des Schreibens vom 20.3.2013 neu. BMF, Schreiben vom 4.11.2013 – IV D 2 – S 7100/07/10050-06 Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts
Im Groß- und Einzelhandel werden für die Belieferung mit Waren Transportbehältnisse (sog. Transporthilfsmittel, auch Lademittel und Packmittel genannt, und Warenumschließungen) aller Art eingesetzt. Die Überlassung der Behältnisse erfolgt entweder
Das BMF hat die Liste mit den anzuwendenden BFH-Urteilen am 30.10.2013 aktualisiert. Sie steht unter www.bundesfinanzministerium.de unter Aktuelles zur Verfügung. (Newsletter BMF vom 30.10.2013)
Der BFH hat mit Urteil vom 18.7.2013 - II R 35/11 - wie folgt entschieden: Ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, ist kein steuerbegünstigtes Familienwohnheim i.
Der BFH hat mit Urteil vom 8.8.2013 - V R 3/11 - wie folgt entschieden: Der Antrag auf Vorsteuervergütung eines im Drittland ansässigen Unternehmers erfordert – anders als der eines im Unionsgebiet ansässigen Unternehmens – dessen eigenhändige
Der BFH hat mit Urteil vom 6.8.2013 - VII R 15/12 - wie folgt entschieden: Eine Steuerberatungsgesellschaft kann auch dann anerkannt werden, wenn die erforderliche berufliche Niederlassung ihres Geschftsführers am Ort der Gesellschaft oder in
Unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH gilt gemäß dem Schreiben des BMF Folgendes: § 1a Absatz 1 EStG ist bei Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den EWR anwendbar ist, bei
In 2015 treten neue MwSt-Vorschriften für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunkund Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen in Kraft. Dann wird die MwSt dort erhoben, wo sich der Kunde befindet, und nicht an dem
Aus der Nomenklatur ergeben sich die ab 2014 gültigen Zollsätze für die Ein- und Ausfuhr von Waren. (ABL. EU vom 31.10.2013, L 290, abrufbar unter www.eur-lex.europa.eu)
Der EuGH hat mit Urteil vom 24.10.2013 - C-431/12 - wie folgt entschieden: Art. 183 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.06 ber das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist in dem Sinne auszulegen, dass es ihm zuwiderläuft, wenn ein
Durch Art. 10 Nr. 3 Buchst. b Doppelbuchst. aa Dreifachbuchst. aaa des AmtshilfeRLUmsG vom 26.6.2013 (BGBl. I, 1809) wurde § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. i UStG redaktionell geändert. Die Änderung ist am 30.6.2013 in Kraft getreten. Das BMF hat den UStAE
Der BFH hat mit seiner Entscheidung vom 6.8.2013 - VIII R 39/12 - wie folgt entschieden:1. Steht die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 73b EGV (ab 1. Mai 1999 Art. 56 EG) einer nationalen Regelung (hier: § 18 Abs. 3 AuslInvestmG), wonach für
BFH, Entscheidung vom 6.8.2013 - VIII R 39/12LeitsätzeDem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Steht die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 73b EGV (ab 1. Mai 1999 Art. 56 EG) einer
BFH, Urteil vom 25.4.2013 - V R 29/11Amtlicher LeitsatzDer Steuerpflichtige kann die AdV durch Tilgung der Steuerschuld beenden. Ein Anspruch auf Freigabe einer Sicherheit zur Tilgung der Steuerschuld besteht nur, wenn dem FA nachgewiesen wird, dass
Der BFH hat mit Urteil vom 5.9.2013 - II R 9/12 - wie folgt entschieden:1. Werden die Aufhebung des ursprünglichen Kaufvertrags und die Weiterveräußerung des Grundstücks in einer einzigen Vertragsurkunde zusammengefasst, hat der Ersterwerber die
Der BFH hat mit Urteil vom 5.9.2013 - II R 16/12 - wie folgt entschieden:1. Werden die Aufhebung des ursprünglichen Kaufvertrags und die Weiterveräußerung des Grundstücks in einer einzigen Vertragsurkunde zusammengefasst, hat der Ersterwerber die