BFH: Inhaltsadressat von Feststellungsbescheiden – Analoge Anwendung von § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AO bei doppelstöckigen Personengesellschaften
Der BFH hat mit Urteil vom 24.7.2013 - I R 57/11 - wie folgt entschieden:
1. Sowohl Feststellungsbescheide nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO als auch die Bescheide zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO (hier: § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997 i. d. F. des StBereinG) sind nicht an die Personengesellschaft selbst, sondern an die an ihr beteiligten Gesellschafter (Mitunternehmer) zu richten. Ein Feststellungsbescheid, der dies nicht beachtet, ist nichtig (ständige Rechtsprechung).
2. Soweit der Senat mit Urteil vom 24.4.2007 – I R 33/06 (BFH/NV 2007, 2236) entschieden hat, dass Bescheide, mit denen die im Rahmen einer ausländischen Personengesellschaft erzielten Einkünfte festgestellt werden, gegen die Personengesellschaft selbst zu richten sind, hält er hieran nicht mehr fest.