BMF: Verspätete Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen im elektronischen Bundesanzeiger (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG)
Zur Vermeidung der Pauschalbesteuerung des § 6 InvStG kann die Finanzbehörde aus Billigkeitsgründen eine nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist des § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG erfolgte Bekanntmachung im Bundesanzeiger noch als fristgemäß ansehen, wenn es sich lediglich um eine nur kurzfristige Fristüberschreitung handelt. Die Überschreitung ist regelmäßig als kurzfristig zu beurteilen, wenn sie nicht mehr als zehn Kalendertage umfasst.
BMF, Schreiben vom 17.12.2013 – IV C 1 – S 1980-1/08/10007
Volltext: siehe Zusatzmaterial unten