Zu den Auswirkungen einer Rechtsprechungsänderung zum Vorsteuerabzug bei unrichtigem Umsatzsteuerausweis durch das BFH-Urteil vom 2.4.1998 - V R 34/97 (BStBl. II 1998, 695).FG Niedersachsen, Urteil vom 28.12.2012 - 5 K 113/10Volltext: //BB-ONLINE
Jährlich bis zu 15 Milliarden Euro Verwaltungskosten einsparen: mit ihrem heutigen (Mittwoch) Vorschlag für eine neue Standard-Mehrwertsteuererklärung will die EU-Kommission den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern, die Einhaltung der
Der BFH hat mit Urteil vom 18.7.2013 - II R 46/11 - entschieden: 1. § 171 Abs. 3a Satz 3 AO erweitert die Ablaufhemmung des Rechtsbehelfsverfahrens, sofern das Gericht keine abschließende Sachentscheidung trifft und ein weiteres Tätigwerden der
Der BFH hat mit Urteil vom 12.6.2013 - IX R 38/12 - entschieden: 1. Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leersteht, sind auch während der Zeit des Leerstands als Werbungskosten abziehbar, solange der
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 12.7.2013 - 3 K 436/12 - entschieden: Eine während des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen entstandene Erbschaftsteuer kann nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem
FG Niedersachsen, Beschluss vom 1.10.2013 - 5 V 217/13SachverhaltDie Antragstellerin betreibt einen Großhandel mit Textilien.Im Rahmen einer Außenprüfung, die u. a. die Streitjahre 2008 bis 2011 betraf, stellte der Antragsgegner fest, dass ein
FG Niedersachsen, Urteil vom 28.12.2012 - 5 K 113/10SachverhaltDie Beteiligten streiten über die Frage, ob die in den Kalenderjahren 1993 bis 1997 abgezogenen Vorsteuerbeträge im Veranlagungszeitraum 2004 nach § 14 c Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 17 Abs.
FG Niedersachsen, Urteil vom 12.7.2013 - 3 K 436/12LeitsatzEine während des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen entstandene Erbschaftsteuer kann nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Steuerpflichtigen
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.2012 - 6 K 3390/11SachverhaltStreitig ist zwischen den Beteiligten die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften der §§ 4h des Einkommensteuergesetzes -EStG- und 8a des Körperschaftsteuergesetzes -KStG- in der
BFH, Urteil vom 18.7.2013 - II R 46/11leitsätze1. § 171 Abs. 3a Satz 3 AO erweitert die Ablaufhemmung des Rechtsbehelfsverfahrens, sofern das Gericht keine abschließende Sachentscheidung trifft und ein weiteres Tätigwerden der Finanzbehörde zur
BFH, Urteil vom 22.8.2013 - V R 18/12leitsätzeDie Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG setzt ebenso wie § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG eine Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung voraus. Hieran fehlt es bei
BFH, Urteil vom 13.6.2013 - VI R 17/12leitsätze1. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz auch zur privaten Nutzung, so ist der in der Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug
BFH, Urteil vom 17.7.2013 - X R 31/12Leitsätze1. Bei Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen ist die Intensität der erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen auch vom Anlass des Vertragsschlusses abhängig.2. Leistet der
BFH, Urteil vom 12.6.2013 - IX R 38/12leitsätze1. Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leersteht, sind auch während der Zeit des Leerstands als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den
BFH, Urteil vom 19.6.2013 - XI R 41/10leitsätze1. Die Gewährung des Vorsteuerabzugs unter dem Gesichtspunkt einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung setzt --auch im Wege einer Billigkeitsmaßnahme-- voraus, dass die zu berichtigende Rechnung falsche
Der BFH hat mit Urteil vom 13.6.2013 - VI R 17/12 - entschieden: 1. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz auch zur privaten Nutzung, so ist der in der Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für
Der BFH hat mit Urteil vom 17.7.2013 - X R 31/12 - entschieden: 1. Bei Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen ist die Intensität der erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen auch vom Anlass des Vertragsschlusses