FG Hamburg, Urteil vom 17.5.2013 - 6 K 199/12SachverhaltZwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte verpflichtet ist, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuermessbeträge für die Streitjahre aus Billigkeitsgründen abweichend
Der BFH hat mit Urteil vom 12.6.2013 -I R 109-111/10; I R 109/10; I R 110/10; I R 111/10 - wie folgt entschieden:1. Die unentgeltliche Nutzung der in Spanien belegenen Ferienimmobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer
BFH, Urteil vom 12.6.2013 - I R 109-111/10; I R 109/10; I R 110/10; I R 111/10Leitsätze1. Die unentgeltliche Nutzung der in Spanien belegenen Ferienimmobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Sociedad Limitada durch deren
Der BFH hat mit Urteil vom 16.5.2013 - VI R 94/10 - wie folgt entschieden:1. Zuwendungen eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze als Arbeitslohn zu beurteilen. 2. Der Wert der dem Arbeitnehmer
BFH, Urteil vom 16.5.2013 - VI R 94/10Leitsätze1. Zuwendungen eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze als Arbeitslohn zu beurteilen.2. Der Wert der dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber
Der BFH hat mit Urteil vom 16.5.2013 - VI R 7/11 - wie folgt entschieden:1. Leistungen eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze als Arbeitslohn zu werten. In die Ermittlung, ob die Freigrenze
BFH, Urteil vom 16.5.2013 - VI R 7/11Leitsätze1. Leistungen eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze als Arbeitslohn zu werten. In die Ermittlung, ob die Freigrenze überschritten ist, können
BFH, Urteil vom 19.6.2013 - II R 3/12LeitsatzTreten auf der Veräußererseite mehrere Personen als Vertragspartner auf, liegt ein einheitlicher, auf den Erwerb des bebauten Grundstücks gerichteter Erwerbsvorgang u.a. vor, wenn die Personen durch ihr
EuGH, Urteil vom 3.10.2013 - C-282/12, ITELCAR und Fazenda PúblicaTenorArt. 56 EG ist dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die es nicht ermöglicht, bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns als Kosten die
BFH, Urteil vom 11.7.2013 - IV R 27/09Leitsätze1. Unter § 160 Abs. 1 Satz 1 AO fallen auch Ausgaben zum Erwerb aktivierungspflichtiger Wirtschaftsgüter (Klarstellung zum BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 8/98, BFHE 187, 201, BStBl II 1999, 333).2.
Der BFH hat mit Urteil vom 19.6.2013 - II R 3/12 - wie folgt entschieden: Treten auf der Veräußererseite mehrere Personen als Vertragspartner auf, liegt ein einheitlicher, auf den Erwerb des bebauten Grundstücks gerichteter Erwerbsvorgang u. a. vor,
Der BFH hat mit Urteil vom 11.7.2013 - IV R 27/09 - wie folgt entschieden: 1. Unter § 160 Abs. 1 Satz 1 AO fallen auch Ausgaben zum Erwerb aktivierungspflichtiger Wirtschaftsgüter (Klarstellung zum BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 8/98, BFHE 187,
Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 17.5.2013 -6 K 199/12 - wie folgt entschieden: Die Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft entfällt auch vor Geltung des § 2 Abs. 2 StAuskVO ab dem Zeitpunkt, in dem Rechtsvorschriften, auf denen die Auskunft
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013 (BGBl. I 2013, 285) wurden die bisherigen steuerlichen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht umgestaltet. Davon
Der EuGH hat mit Urteil vom 3.10.2013 - C-282/12, ITELCAR und Fazenda Pública - wie folgt entschieden: Art. 56 AEUV [muss richtig heißen Art. 56 EG] ist dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die es nicht
Der EuGH hat mit Urteil vom 28.2.2013 in der Rechtssache C-168/11, Beker & Beker (Vorabentscheidungsersuchen des BFH im Revisionsverfahren I R 71/10) entschieden, dass die Methode zur Berechnung des Höchstbetrags für die Anrechnung ausländischer
FG Niedersachsen, Urteil vom 15.8.2013 - 10 K 241/12SachverhaltZwischen den Beteiligten ist die Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrages nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) streitig.Der Kläger erzielte im Streitjahr unter anderem
FG Düsseldorf, Urteil vom 11.9.2013 - 7 K 545/13 ESachverhaltStreitig ist die Abzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.Die Klägerin veräußerte im Streitjahr