Das FG München hat mit Urteil vom 27.9.2017–3 K 3438/14 - entschieden:
1. Bei Veräußerung von Kapitallebensversicherungen am Zweitmarkt handelt es sich nicht um einen steuerfreien Umsatz im Geschäft mit Forderungen i. S. d.§ 4Nr. 8Buchst. c UStG, sondern um eine aus mehreren Teilen bestehende Hauptleistung eigener Art, auch wenn der wirtschaftliche Zweck der Übertragung von Kapitallebensversicherungen im Wesentlichen in der Übertragung des Anspruchs auf die Ablaufleistung besteht. Vielmehr werden diese Umsätze auch durch die Übertragung von sonstigen Rechten und Pflichten geprägt, so dass auf die Gesamtleistung abzustellen ist.
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Bis zur Inkraftsetzung des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten vom 21.12.2015 (BGBl. II 2015, 1630) am 30.12.2015 haben 76 Staaten und Hoheitsgebiete die Mehrseitige Vereinbarung gezeichnet. Am 30.9.2018 wird der nächste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten auf Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung auch mit Staaten und Hoheitsgebieten erfolgen, die nach dem 30.12.2015 die Mehrseitige Vereinbarung unterzeichnet haben. ...
Das in Tunis am 8.2.2018 unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird das geltende Doppelbesteuerungsabkommen vom 23.12.1975 ersetzen, welches nicht mehr dem Stand der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten entspricht. ...
Das FG Köln hat mit Urteil vom 17.10.2017 – 5 K 2297/16 - entschieden:
1. Eine ordnungsmäßige, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechende Verwaltung erfordert nach § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG auch die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung, die zum Verwaltungsvermögen zählt.
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Der BFH hat mit Urteil vom 9.11.2017 – III R 10/16 - entschieden: Die Höhe der Nachforderungszinsen (§ 233a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) für in das Jahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume verstößt weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot.
Der BFH hat mit Urteil vom 20.12.2017 – I R 98/15 - entschieden:
1. Fußballschiedsrichter sind selbständig tätig und nehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil.
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Das FG Köln hat mit Beschluss vom 29.1.2018 – 15 V 3279/17 - wie folgt entschieden:
1. Eine Aussetzung der Vollziehung ist vielmehr bereits dann zu gewähren, wenn es auf Grund des vorliegenden Prozessstoffes und der von den Beteiligten beigebrachten Beweismittel ernstlich möglich erscheint, dass sich der angegriffene Bescheid bei einer abschließenden Prüfung der Sach- und Rechtslage als rechtswidrig erweist.
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Das FG Münster hat mit Beschluss vom 23.1.2018 – 10 V 3258/17 S - wie folgt entschieden:
1. Von einer Anhörung des Betroffenen kann im Rahmen eines Verfahrens über die Anordnung einer Durchsuchung oder einer Beschlagnahme nach Art. 103 Abs. 1 GG abgesehen werden, wenn durch sie der Erfolg der beantragten Anordnung gefährdet würde.
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