BMF: Jahressteuergesetz 2018 – Referentenentwurf
2018 sollen die noch in diesem Jahr fachlich gebotenen und zwingend notwendigen Rechtsänderungen im Steuerrecht erfolgen. Hierzu gehören notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie die Umsetzung von Rechtsprechung des BVerfG und des BFH. Außerdem enthält das Gesetz Folgeänderungen und Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und setzt weiteren kurzfristigen Änderungsbedarf um. Hervorzuheben sind folgende Regelungen:
- Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (§§ 22f und 25e – neu – UStG),
- verfassungskonforme Regelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften (Anwendung des § 8c Abs. 1 S. KStG gemäß § 34 Abs. 6 KStG) sowie
- Folgeänderungen zum InvStRefG 2018, z. B. Teilfreistellung nach InvStG und Organschaft (§ 15 KStG).
(PM BMF vom 25.6.2018)