Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) wurde die sog. 1 %-Regelung zur Ermittlung der Entnahme für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG geändert.
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 24.1.2018 – 4 K 1043/17 Erb - entschieden:
1. Bei der Beantwortung der Frage, was wesentliche Betriebsgrundlagen eines Gewerbebetriebs i. S. d. § 13a Abs. 5 Nr. 1 S. 2 ErbStG sind, ist auf eine funktionale Betrachtungsweise abzustellen.
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Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013 (BGBl. I 2013, 1809) wurde die sog. 1 %-Regelung zur Ermittlung der Entnahme für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG geändert. ...
Das BMF hat die Liste derjenigen BFH-Entscheidungen, die es im BStBl. II veröffentlichen wird, am 5.3.2018 aktualisiert. Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des BFH (www.bundesfinanzhof.de – Aktuelle Entscheidungen –) abrufbar.
(BMF, Mitteilung vom 7.3.2018)
Der BFH hat mit Beschluss vom 11.1.2018 – VIII B 67/17 - entschieden:
1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO i.V.m. § 147a AO sowohl formell als auch materiell verfassungsgemäß sind.
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Der BFH hat mit Urteil vom 6.12.2017 – IX R 4/17 - entschieden:
1. Für die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften i.S. des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist maßgeblich, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit einem Darlehen fremdfinanzierten Vermietungsobjekts geschieht.
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Der BFH hat mit Urteil vom 9.11.2017 – III R 20/16 - entschieden:
1. Ist die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nach der 1 %-Regelung zu bewerten, ist der inländische Bruttolistenpreis zu schätzen, wenn das Fahrzeug ein Importfahrzeug ist und weder ein inländischer Bruttolistenpreis vorhanden ist noch eine Vergleichbarkeit mit einem bau- und typengleichen inländischen Fahrzeug besteht.
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Der Deutsche Städtetag verlangt von der Bundesregierung und den Ländern eine zügige Reform der Grundsteuer. Anlass ist die aktuelle Überprüfung der Grundsteuer durch das BVerfG, die zumindest vorübergehend zu erheblichen Steuerausfällen für die Kommunen führen könnte. Denn das Gericht hat bereits angedeutet, dass es die bisherige Fassung des GrStG für verfassungswidrig halten könnte. Deshalb fordern die Städte von Bund und Ländern neben der Grundsteuerreform die verbindliche Zusage für einen Ausgleich von Einnahme-Ausfällen.
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Im Jahr 2017 ist eine Weisung des BMF zur Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen im Zusammenhang mit Cum/Ex-Steuerverfahren erfolgt. Die Weisung sei an die Finanzbehörde Hamburg gegangen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/653). ...