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Steuerrecht
11.07.2018
Steuerrecht
BFH: Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung grundsätzlich abziehbar, aber Verlustverrechnungsbeschränkung – § 42 AO seit Inkrafttreten des § 15b EStG unanwendbar

Der BFH hat mit Urteil vom 26.4.2018 – IV R 33/15 - entschieden: Für Jahre seit Inkrafttreten des § 15b EStG kann die auf § 42 AO gestützte Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung nicht mehr angewendet werden.

 

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