BFH: Abfindung als Entschädigung – außerordentliche Einkünfte – Rechtsbehelf bei Zusammenveranlagung
Der BFH hat mit Urteil vom 13.3.2018 – IX R 16/17 - entschieden: Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zuge der (einvernehmlichen) Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sind tatsächliche Feststellungen zu der Frage, ob der Arbeitnehmer dabei unter tatsächlichem Druck stand, regelmäßig entbehrlich.