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Steuerrecht
11.07.2018
Steuerrecht
BFH: Abfindung als Entschädigung – außerordentliche Einkünfte – Rechtsbehelf bei Zusammenveranlagung

Der BFH hat mit Urteil vom 13.3.2018 – IX R 16/17 - entschieden: Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zuge der (einvernehmlichen) Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sind tatsächliche Feststellungen zu der Frage, ob der Arbeitnehmer dabei unter tatsächlichem Druck stand, regelmäßig entbehrlich.

 

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