BFH: Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß
Der BFH hat mit Urteil vom 25.4.2018 – II R 43/15 - entschieden: Der in Berlin für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit seit Januar 2011 geltende Steuersatz von 20 % des Einspielergebnisses ist verfassungsgemäß.