BMF, Schreiben vom 13.2.2018 – III C 3 – S 7117-a/16/10001
Das BMF-Schreiben vom 5.12.2017 – III C 3 – S 7117-a/16/10001 (2017/1004344), BStBl. I 2017, 1658, wird dahingehend ergänzt, dass es nicht beanstandet wird, wenn auf bis zum 31.12.2016 erbrachte juristische Dienstleistungen von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe, die nicht Notare sind, die bisherige Regelung nach Abschnitt 3a.3 Abs. 7 des UStAE angewendet wird.
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 17.1.2018 – 12 K 2323/17 - wie folgt entschieden:
1. Der Bauträger ist als Leistungsempfänger kein Steuerschuldner nach § 13b UStG, da er eigene Grundstücke bebaut bzw. bebauen lässt und sodann veräußert oder vermietet. Er erbringt aber keine Bauleistungen und führt bloße Grundstückslieferungen aus.
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Der BFH hat mit Urteil vom 24.10.2017 – II R 44/15 - wie folgt entschieden: Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte zur Nutzung überlässt, gehören nur zum begünstigten Vermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG 2009, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. ...
Der BFH hat mit Urteil vom 10.10.2017 – X R 3/17 - wie folgt entschieden: Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist auch vor Ablauf einer Wartefrist von 24 Monaten nach dem Ende der Beitragspflicht gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfrei (entgegen BMF-Schreiben vom 19. August 2013, BStBl I 2013, 1087, Rz 205).
Der BFH hat mit Urteil vom 29.8.2017 – VIII R 17/13 - wie folgt entschieden: Ob trotz fehlender ausdrücklicher Differenzierung des Gesetzgebers zwischen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch an Arbeitnehmer und solchen an Arbeitgeber allein schon wegen des Verweises (in § 3 Nr. 2b EStG) auf „Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch“ der Wille des Gesetzgebers hinreichend deutlich zu entnehmen ist, ...
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 11.12.2017 – 9 K 2646/16 – wie folgt entschieden: 1. Für den Anwendungsbereich des § 14c UStG reicht es aus, dass das Dokument als Abrechnung über eine Leistung durch einen Unternehmer ...
Mit Schlussantrag vom 7.2.2018 – C-685/16, EV, EV gegen Finanzamt Lippstadt, ECLI:EU:C:2018:70 – schlägt GA Wathelet wie folgt vor: Die Art. 56 ff. EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Vorschrift wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, nach der für die gewerbesteuerliche Festsetzung des Gewinns und der Hinzurechnungen deren Kürzung um Gewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften, ...