FG Köln: Gewerbesteuerpflichtigkeit der Tätigkeit als (Werbefilm-)Produzentin
Das FG Köln hat mit Urteil vom 25.4.2018 – 3 K 265/15 - entschieden: Die Tätigkeit als (Werbefilm-)Produzentin ist keine freiberufliche Tätigkeit und deshalb gewerbesteuerpflichtig.
(Leitsatz der Redaktion)
--> Das FG hat die Revision nicht zugelassen.