FMK: Einführung einer Anzeigepflicht nationaler Steuergestaltungen
Die Finanzministerkonferenz (FMK) hat am 21.6.2018 für die Einführung einer Anzeigepflicht von nationalen Steuergestaltungsmodellen plädiert. Ende Mai 2018 hat der Rat der EU die erneute Änderung der Amtshilferichtlinie zur Offenlegung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (RL (EU) 2018/822) beschlossen (ABl. EU L 139 v. 5.6.2018), die am 25.6.2018 in Kraft getreten ist und bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umgesetzt werden muss, s. dazu auch BB 2018, 1365 (Blickpunkt) und Stöber, BB Heft 27-28/2018.
Der seitens der FMK beschlossene Gesetzentwurf soll im Umsetzungsgesetz zur Richtlinienänderung berücksichtigt werden, in dem die Regelungen u. a. auch um eine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen ergänzt werden soll.
(PM FinMin Schleswig-Holstein vom 21.6.2018)