BFH: Versorgungszusage: Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung – Wechsel des Durchführungswegs
Der BFH hat mit Urteil vom 7.3.2018 – I R 89/15 - entschieden:
1. Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, dann scheitert die steuerrechtliche Anerkennung der Versorgungszusage regelmäßig nicht an der fehlenden Erdienbarkeit.
2. Wird bei einer bestehenden Versorgungszusage lediglich der Durchführungsweg gewechselt (wertgleiche Umstellung einer Direktzusage in eine Unter-stützungskassenzusage), so löst allein diese Änderung keine erneute Erdienbarkeitsprüfung aus.