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Steuerrecht
13.12.2013
Steuerrecht
FG Köln: Arbeitslohn eines in Deutschland wohnenden Piloten einer irischen Fluggesellschaft bleibt steuerfrei

Das FG Köln hat mit Beschluss vom 18.10.2013 - 1 V 1635/13 - wie folgt entschieden: Der Arbeitslohn eines in Deutschland wohnenden Piloten einer irischen Fluggesellschaft bleibt 2009 auch dann in Deutschland steuerfrei, wenn Irland auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat. Diese Besteuerungslücke konnte der Gesetzgeber durch den Mitte 2013 eingeführten § 50d Abs. 9 S. 3 EStG nicht rückwirkend schließen. Die Vorschrift ist wegen des für belastende Gesetze geltenden Rückwirkungsverbots im Streitjahr nicht anzuwenden. Dies hat der 1. Senat des FG Köln in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden.
(Quelle: PM FG Köln vom 2.12.2013)

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