Der BFH hat mit Urteil vom 8.8.2013 - VI R 72/12 - wie folgt entschieden: Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet oder versetzt wird, begründet dort keine
Das BMF nimmt Stellung u. a. zu den folgenden Regelungen: Abzug der EUSt als Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG bereits dann, wenn sie entstanden ist und nicht erst dann, wenn sie entrichtet wurde; Abzug der Steuer für den
Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und Kanadas nach Art. 27 (Amtshilfe bei der Steuererhebung) des deutsch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommens. BMF, Schreiben vom 19.11.2013 – IV B 5 – S
BFH, Urteil vom 8.8.2013 - VI R 59/12LeitsatzBei einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nach einer unbefristeten Versetzung ist eine auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte regelmäßige
Der BFH hat mit Urteil vom 8.8.2013 - VI R 59/12 - wie folgt entschieden: Bei einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nach einer unbefristeten Versetzung ist eine auf Dauer und Nachhaltigkeit
BFH, Urteil vom 27.8.2013 - VIII R 34/11LeitsatzAufwandsentschädigungen eines Versorgungswerks an ehrenamtliche Vorstandsmitglieder sind nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei, wenn sich das Versorgungswerk als juristische Person des öffentlichen
Der BFH hat mit Urteil vom 27.8.2013 - VIII R 34/11 - wie folgt entschieden: Aufwandsentschädigungen eines Versorgungswerks an ehrenamtlicheVorstandsmitglieder sind nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei, wenn sich das Versorgungswerk als juristische
BFH, Urteil vom 25.9.2013 - XI R 41/12LeitsätzeWeist ein zum gesonderten Steuerausweis nicht berechtigter Kleinunternehmer in einer sog. "Kleinbetragsrechnung" das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für eine Lieferung oder sonstige
Der BFH hat mit Urteil vom 25.9.2013 - XI R 41/12 - wie folgt entschieden: Weist ein zum gesonderten Steuerausweis nicht berechtigter Kleinunternehmer in einer sog. „Kleinbetragsrechnung“ das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für eine
BFH, Urteil vom 16.10.2013 - XI R 39/12Leitsätze1. Liefert ein Vermittler von Mobilfunkverträgen den Kunden bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages "kostenlos" Mobilfunktelefone oder sonstige Elektronikartikel, ist der von dem Mobilfunkanbieter an den
Der BFH hat mit Urteil vom 16.10.2013 - XI R 39/12 - wie folgt entschieden:1. Liefert ein Vermittler von Mobilfunkverträgen den Kunden bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages „kostenlos“ Mobilfunktelefone oder sonstige Elektronikartikel, ist der von
Der BFH hat mit Urteil vom 16.10.2013 - XI R 39/12 - wie folgt entschieden:1. Liefert ein Vermittler von Mobilfunkverträgen den Kunden bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages „kostenlos“ Mobilfunktelefone oder sonstige Elektronikartikel, ist der von
Die Bundesregierung hat den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, 18/68) begrüßt. Damit würden notwendige
Das BMF-Schreiben nimmt Stellung zu der durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1809, BStBl 2013 I S. 802) in § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k UStG und in § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG eingeführten
Mit Urteil vom 13.11.2012 – VI R 38/11 – hat der BFH entschieden, dass vom Arbeitnehmer veruntreute Beträge nicht zum Arbeitslohn rechnen und dass eine Minderung der Festsetzung einer Lohnsteuer-Entrichtungsschuld durch eine Änderung der
Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung i. S. von § 3 Abs. 9 UStG, sofern der
Als Bescheinigung i. S. d. § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG für den Nachweis, dass Fahrschulen ordnungsgemäß auf einen Beruf vorbereiten, gilt i. d. R. die Fahrschulerlaubnis (vgl. Abschnitt 4.21.2 Abs. 6 Satz 6 und 7 UStAE). Die
Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2014 sind – teilweise – durch die 6.