BFH, Entscheidung vom 14.11.2013 - VI R 50/12LeitsatzEs wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2878, BStBl I 2007, 28), Letzterer i.V.m. § 40
BFH, Entscheidung vom 14.11.2013 - VI R 49/12LeitsatzEs wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2878, BStBl I 2007, 28), Letzterer i.V.m. § 40
BFH, Urteil vom 20.11.2013 - X K 2/12LeitsätzeHat der Kläger im Ausgangsverfahren ausschließlich wegen der überlangen Dauer dieses Verfahrens obsiegt, weil zu einem Zeitpunkt, in dem das Ausgangsverfahren bereits als verzögert anzusehen war, eine
Das FG Hessen hat mit Urteil vom 26.9.2013 - 1 K 2198/11 - wie folgt entschieden: Ein Unternehmer, der an seine Kunden betriebsbereite Photovoltaikanlagen liefert, kann nicht den Vorsteuerabzug aus den Rechnungen seiner Subunternehmer geltend machen.
Der BFH hat mit Urteil vom 24.7.2013 - I R 57/11 - wie folgt entschieden:1. Sowohl Feststellungsbescheide nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO als auch die Bescheide zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO (hier: § 2a
Der BFH hat mit Urteil vom 14.11.2013 - III R 34/12 - wie folgt entschieden: 1. Beteiligt sich die öffentliche Hand mit mehr als 25 % an einem Unternehmen, das nach seinen eigenen Daten ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der
Der BFH hat mit Beschlüssen vom 14.11.2013 -VI R 50/12 und VI R 49/12 - wie folgt entschieden: Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 EStG i. d. F. des JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl. I 2006, 2878, BStBl.
Der BFH hat mit Urteil vom 20.11.2013 - X K 2/12 - wie folgt entschieden: Hat der Kläger im Ausgangsverfahren ausschließlich wegen der überlangen Dauer dieses Verfahrens obsiegt, weil zu einem Zeitpunkt, in dem das Ausgangsverfahren bereits als
Zur Vermeidung der Pauschalbesteuerung des § 6 InvStG kann die Finanzbehörde aus Billigkeitsgründen eine nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist des § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG erfolgte Bekanntmachung im Bundesanzeiger noch als fristgemäß ansehen,
Von den Beteiligungsverhältnissen abweichende inkongruente Gewinnausschüttungen und inkongruente Wiedereinlagen sind steuerrechtlich anzuerkennen und grundsätzlich auch dann kein Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO, wenn andere als steuerliche
FG Köln, Urteil vom 23.10.2013 - 4 K 1589/10SachverhaltDie Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid 2003 vom 19.08.2008 gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ändern und bislang anerkannte Kosten für eine
FG Münster, Urteil vom 19.11.2013 - 15 K 2352/10 USachverhaltStreitig ist im Rahmen der Umsatzsteuer(USt)-Festsetzung für 2004 bis 2007, ob Umsätze betreffend die Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen von Patienten hoheitlich und somit nicht
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.8.2013 - 4 K 1882/08SachverhaltStreitig ist, ob die Übertragung eines Grundstücks aus dem Gesamthandsvermögen einer Kommanditgesellschaft (KG) - der Klägerin (Klin) - in das Gesamthandsvermögen einer personen- und
BFH, Urteil vom 25.9.2013 - II R 2/12Leitsätze1. Bringen die Gesellschafter einer KG ein ihnen gehörendes Grundstück in die KG ein und wird die KG anschließend in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, sind die Voraussetzungen für die Nichterhebung
BFH, Urteil vom 14.11.2013 - VI R 36/12Leitsätze1. Übernimmt der eine Spedition betreibende Arbeitgeber die Bußgelder, die gegen bei ihm angestellte Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verhängt worden sind, handelt es sich dabei um
Ab dem 1.1.2014 werden die Rz. 8 bis 44 (Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vertrages über eine Basisrente gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b EStG) und die Rz. 204 betreffend die Besteuerung einmaliger Leistungen, z. B. Kapitalauszahlungen,
Das FG Köln hat mit Urteil vom 23.10.2013 - 4 K 1589/10 - wie folgt entschieden:1. Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO dann entgegen, wenn dem FA Tatsachen aufgrund einer Verletzung seiner
Mit dem aktuellen Schreiben wird das BMFSchreiben vom 24.7.2013 geändert. Das Schreiben ist mit Wirkung ab 1.1.2014 anzuwenden. Abweichend hiervon ist die Neufassung der Rz. 425 bereits ab 1.7.2013 anzuwenden. BMF, Schreiben vom 13.1.2014 – IV C 3 –