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Steuerrecht
06.02.2014
Steuerrecht
FG Hamburg: Zur Umsatzsteuerfreiheit von Vermietungsleistungen

Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 25.10.2013 – 5 K 270/10 - entschieden: Die Vermietung von Praxisräumen sowie die Verpachtung von Praxisinventar können trotz getrennter Verträge als einheitliche umsatzsteuerpflichtige Leistung gewertet werden.

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