BFH: Zinsen auf nachträgliche Anschaffungskosten einer aufgegebenen GmbH-Beteiligung – Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG
Der BFH hat mit Urteil vom 29.10.2013 – VIII R 13/11 - entschieden: Schuldzinsen für die Finanzierung nachträglicher Anschaffungskosten einer aufgegebenen Beteiligung i. S. von § 17 EStG sind auch dann Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn der Zeitpunkt der Aufgabe vor dem Veranlagungszeitraum 1999 lag.