Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 23.3.2011 – 17 Sa 2620/10 – wie folgt: Das LAG Berlin-Brandenburg hat den EuGH um Vorabentscheidung über die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine arbeitsgerichtliche Streitigkeit eines
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 15.3.2011 – 2 Sa 526/10 – wie folgt: Vom Arbeitgeber ausgehändigte Tankkarten und Kreditoder Kontokarten dürfen regelmäßig nur für dienstliche Zwecke benutzt werden. Eine behauptete Erlaubnis zur Verwendung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 8.12.2010 – 5 AZR 95/10 – wie folgt: In der Insolvenz des Nachunternehmers erlischt die Haftung des Hauptunternehmers nach § 1a AEntG a. F. jedenfalls mit und im Umfang der Zahlung von Insolvenzgeld durch die
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 17.11.2010 – 7 ABR 100/09 – wie folgt: Der Vorsitzende einer Einigungsstelle kann zu jedem Zeitpunkt des Einigungsstellenverfahrens wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Im Zusammenhang mit der
Das IDW hat Stellungnahmen zum Entwurf des ISRS 4410 „Compilation Engagement", zumConsultative Report des IFRS Monitoring Board und zum Konsultationspapier des IAASB „Proposed IAASB Strategy and Work Program for 2012-2014" veröffentlicht. Die Texte
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 17.11.2010 – 7 ABR 123/09 – wie folgt: Eine Eingruppierung i. S. v. § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG besteht in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 27.1.2011 – 8 AZR 280/09 – wie folgt: Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, über einen Antrag des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages innerhalb eines bestimmten
Der EmpfehlungderRegierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) wird von der Mehrheit der DAX30-Konzerne gefolgt. Dies ergibt sich aus einer Auswertung der Selbstverpflichtungen durch PwC( vgl.www.pwc.de/ de/ pressemitteilungen). In
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.1.2011 – 7 AZR 194/09 – wie folgt: Der Sachgrund der Vertretung für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses liegt nicht vor, wenn dem zur Vertretung eingestellten Arbeitnehmer eine Tätigkeit übertragen ist,
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 7.4.2011 – 8 AZR 730/09 – wie folgt: Die gesetzlichen Regelungen des § 613a BGB finden auch Anwendung, wenn nicht der gesamte Betrieb, sondern nur ein Betriebsteil durch Rechtsgeschäft erworben wird. Dies setzt
BAG , Urteil vom 17.11.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 391/09 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 02.04.2009 - Aktenzeichen 15 Sa 1458/08; ) (Vorinstanz: ArbG Wuppertal vom 04.09.2008 - Aktenzeichen 2 Ca 697/08-8; ) Amtliche Leitsätze: 1. Die vertragliche
BAG , Urteil vom 08.09.2010 - Aktenzeichen 7 AZR 513/09 (Vorinstanz: LAG München vom 17.06.2009 - Aktenzeichen 9 Sa 997/08; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 07.10.2008 - Aktenzeichen 21 Ca 17834/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Eine
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.3.2011 - 10 TaBV 1984/10 Leitsätze1. Die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur bestimmt der Betriebsrat grundsätzlich allein.2. Aufgrund des Strukturprinzips der
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.2.2011 - 13 Sa 2049/10 LeitsatzDas Abweichen von einer tariflichen Beförderungsregel ("Voraussetzung einer Beförderung ist mindestens eine regelmäßige 1-jährige Tätigkeit in der vorhergehenden Gruppe") indiziert
LAG Nürnberg , Urteil vom 12.01.2011 - Aktenzeichen 4 Sa 437/10 (Vorinstanz: ArbG Nürnberg vom 02.03.2010 - Aktenzeichen 6 Ca 5572/09; ) Amtliche Leitsätze: Eine durch Erhebung der Kündigungsschutzklage gewahrte einzelvertragliche Ausschlussfrist,
LAG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 19.01.2011 - Aktenzeichen 15 Sa 2348/10 (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 01.09.2010 - Aktenzeichen 44 Ca 7447/10; ) Amtliche Leitsätze: Regelt ein Prozessvergleich zur Beilegung eines Kündigungsschutzprozesses noch
BAG, Urteil vom 8.12.2010 - 5 AZR 95/10Leitsätze1. In der Insolvenz des Nachunternehmers erlischt die Haftung des Hauptunternehmers nach § 1a AEntG aF jedenfalls mit und im Umfang der Zahlung von Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit.2.
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...