BAG: Rechtskraftwirkung eines abweisenden Kündigungsschutzurteils
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 27.1.2011 – 2 AZR 826/09 – wie folgt: Einer Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG kann nur stattgegeben werden, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nicht bereits aufgrund anderer Beendigungstatbestände aufgelöst ist. Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem die Klage gegen eine zu einem früheren Zeitpunkt wirkende Kündigung abgewiesen wurde, schließt gemäß § 322 ZPO im Verhältnis der Parteien zueinander den Erfolg einer Klage gegen eine danach zugegangene Kündigung aus.