Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.11.2010 – 9 AZR 573/09 – wie folgt: Der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte. Dies folgt aus
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 11.11.2010 – 8 AZR 392/09 – wie folgt: Der Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber infolge eines Betriebsübergangs ist schon im Wortsinne kein „betriebsbedingtes Ausscheiden“ und keine
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.3.2011 – 4 AZR 366/09 – wie folgt: Eine tarifvertragliche Klausel, in der eine Sonderleistung für Arbeitnehmer vereinbart ist, die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft sind (sog. einfache
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 23.3.2011 – 10 AZR 562/09 – wie folgt: Nach § 4f Abs. 3 S. 4 BDSG kann die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz in entsprechender Anwendung von § 626 BGB aus wichtigem Grund widerrufen werden.
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.3.2011 – 2 AZR 790/09 – wie folgt: Die Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe ist grundsätzlich geeignet, die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Haben die der
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 25.2.2011 – 2 A 11201/10.OVG wie folgt: Der automatische Eintritt der Beamten in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Die
BAG, Urteil vom 17.11.2010 - 10 AZR 649/09LeitsatzHat der Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, ruht sein Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 143 Abs. 2 SGB III auch dann
BGH , Urteil vom 09.03.2011 - Aktenzeichen IV ZR 137/10 (Vorinstanz: LG Lüneburg vom 15.09.2009 - Aktenzeichen 5 O 95/09; ) (Vorinstanz: OLG Celle vom 12.05.2010 - Aktenzeichen 8 U 216/09; ) Amtliche Leitsätze: Arbeitsunfähigkeit i.S. von § 1 (3)
BAG , Urteil vom 16.11.2010 - Aktenzeichen 9 AZR 573/09 (Vorinstanz: LAG München vom 14.01.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 460/08; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 11.04.2008 - Aktenzeichen 39 Ca 14853/07; ) Amtliche Leitsätze: 1. Der Arbeitnehmer hat
BAG , Urteil vom 11.11.2010 - Aktenzeichen 8 AZR 392/09 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 25.03.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 397/08; ) (Vorinstanz: ArbG Gelsenkirchen vom 17.01.2008 - Aktenzeichen 5 Ca 1139/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Der
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 7.3.2011 – 1 O 57/10 – wie folgt: Eine durch die NordLB ausgesprochene fristlose Kündigung des Dienstvertrages eines ihrer Vorstandsmitglieder im Jahr 2011 ist nicht wirksam gewesen. Die von der NordLB
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 4.8.2010 – 2 Sa 422/10 – wie folgt: Der Missbrauch von Bonuspunkten durch einen Mitarbeiter kann nicht immer ohne Abmahnung zum Ausspruch einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung berechtigen. Nach
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 14.3.2011 – 13 SaGa 1934/10 – wie folgt: Nach einer Eilentscheidung des LAG ist es einem Arbeitgeber untersagt, eine Mutter in Elternzeit aus Frankfurt am Main anzuweisen, zwei Tage pro Woche in der
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 27.10.2010 – 7 ABR 36/09 – wie folgt: Der Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 S. 1 und 2 BetrVG bei Einstellungen von Arbeitnehmern erstreckt sich grundsätzlich nicht auf den Inhalt des
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 14.12.2010 – 1 ABR 93/09 – wie folgt: Die Tendenzeigenschaft eines Unternehmens i. S. d. § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG betrifft eine Vorfrage eines Rechtsverhältnisses i. S. d. § 256 Abs. 1 ZPO. Ein darauf
Das FG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 10.2.2011 – 6 K 2713/07 – entschieden: Eine geschenkte Rente führt beim Beschenkten nicht schon allein deswegen zu Betriebseinnahmen, weil der Beschenkte behandelnder Arzt des Schenkers ist. Im Einzelfall muss
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 9.11.2010 – 1 ABR 75/09 – wie folgt: Haben die Tarifvertragsparteien Arbeitszeitfragen geregelt, die dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG unterliegen, und dabei den
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...