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Arbeitsrecht
10.06.2011
Arbeitsrecht
BAG: Innerbetriebliche Ausschreibung bei Einsatz von Leiharbeitern

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 1.2.2011 – 1 ABR 79/09 –wie folgt: Der Betriebsrat kann die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vomArbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sind. § 93 BetrVG soll es dem Betriebsrat im Interesse der von ihm vertretenen Belegschaftermöglichen, durch die Bekanntmachung der freien Beschäftigungsmöglichkeiten den innerbetrieblichen Arbeitsmarkt zu aktivieren unddie Besetzung von im Betrieb vorhandenen Arbeitsplätzen transparent auszugestalten. Für diesen Regelungszweck ist es ohne Bedeutung, ob der Arbeitgeber mitdemeinzustellenden Arbeitnehmer durch einen Arbeitsvertrag verbunden ist oder die Besetzung des Arbeitsplatzes mit einem Leiharbeitnehmer erfolgt. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung einer innerbetrieblichen Stellenausschreibungist allein von der Äußerung eines entsprechenden VerlangensdurchdenBetriebsratabhängig.

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