LAG Nürnberg , Urteil vom 12.01.2011 - Aktenzeichen 4 Sa 437/10 (Vorinstanz: ArbG Nürnberg vom 02.03.2010 - Aktenzeichen 6 Ca 5572/09; ) Amtliche Leitsätze: Eine durch Erhebung der Kündigungsschutzklage gewahrte einzelvertragliche Ausschlussfrist,
BAG , Urteil vom 09.11.2010 - Aktenzeichen 1 AZR 708/09 (Vorinstanz: LAG Nürnberg vom 21.09.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 808/08; ) (Vorinstanz: ArbG Nürnberg vom 23.09.2008 - Aktenzeichen 4 Ca 1659/08; ) Amtliche Leitsätze: In Kleinbetrieben mit bis zu
BAG , Urteil vom 27.01.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 526/09 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 17.06.2009 - Aktenzeichen 12 Sa 8/09; ) (Vorinstanz: ArbG Mannheim vom 24.09.2008 - Aktenzeichen 10 Ca 189/08; ) Amtliche Leitsätze: Die Hemmung der
Das ArbG entschied in seinen Urteilen vom 13.4.2011 – 7 Ca 6409/10, 10 Ca 6310/10 und 10 Ca6311/10 – wie folgt: Vor dem ArbG stritten mehrere Arbeitnehmer eines Düsseldorfer Reinigungsunternehmens darum, ob ihre Arbeitsverhältnisse auf ein
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 4.3.2011 – 10 TaBV 1984/10 – wie folgt: Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass die Betriebsratsmitglieder bei der Anmeldung am Personalcomputer des Betriebsrats eine persönliche Kennung verwenden, auch
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 13.4.2011 – 7 Ta 804/11 – wie folgt: Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GdL) hat gegen die Muttergesellschaft bestreikter Bahnunternehmen den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, mit der der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.4.2011 – 6 AZR 726/09 – wie folgt: Die Revision des Klägers hat Erfolg. Die tarifliche Stichtagsregelung stellt bezüglich der den Anspruch auf Strukturausgleich begründenden Voraussetzungen auf den Zeitpunkt
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.4.2011 – 9 AZR 14/10 – wie folgt: Der bei dem beklagten Land angestellte Kläger unterrichtet an einer Gesamtschule. Der Kläger, dessen Unterrichtskontingent 26,5 Stunden pro Woche beträgt, bereitet den
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.4.2011 – 1 AZR 764/09 – wie folgt: Sozialplan gemäß § 10 S. 3 Nr. 6 AGG Altersstufen bilden, weil ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt typischerweise größere Schwierigkeiten haben, eine
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 12.1.2011 – 4 Sa 437/10 – wie folgt: Eine durch Erhebung der Kündigungsschutzklage gewahrte einzelvertragliche Ausschlussfrist, die eine klageweise Geltendmachung verlangt, muss vom Arbeitnehmer nicht ein
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 19.1.2011 – 15 Sa 2348/10 – wie folgt: Regelt ein Prozessvergleich zur Beilegung eines Kündigungsschutzprozesses noch Ansprüche des Arbeitnehmers auf Abrechnung des Arbeitsverhältnisses bis zum
BAG , Urteil vom 25.08.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 275/09 (Vorinstanz: LAG Chemnitz vom 26.01.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 483/08; ) (Vorinstanz: ArbG Leipzig vom 18.06.2008 - Aktenzeichen 10 Ca 2149/07; ) Amtliche Leitsätze: Ergibt die Auslegung eines
ArbG Hagen, Urteil vom 15.2.2011 5 Ca 1302/10; nicht rkr.Leitsätze der Redaktion§ 30a BetrAVG ist für einen ehemaligen Geschäftsführer nicht einschlägig. § 30a BetrAVG gilt nach seinem Wortlaut lediglich für "Arbeitnehmer", nicht jedoch auch für
ArbG Freiburg, Beschluss vom 13.04.2011 - 3 Ca 497/10 leitsätze1. Mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - ist die Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) nur
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 4.3.2011 – 10 TaBV 1984/10 – wie folgt: Die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur bestimmt der Betriebsrat grundsätzlich allein. Aufgrund des Strukturprinzips der
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 18.2.2011 – 13 Sa 2049/10 – wie folgt: Das Abweichen von einer tariflichen Beförderungsregel („Voraussetzung einer Beförderung ist mindestens eine regelmäßige 1-jährige Tätigkeit in der vorhergehenden Gruppe“)
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...