BAG , Urteil vom 22.09.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 98/09 (Vorinstanz: LAG Köln vom 28.08.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 244/08; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 29.11.2007 - Aktenzeichen 8 Ca 1587/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: Eine
BAG , Urteil vom 28.10.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 392/08 (Vorinstanz: LAG Hamburg vom 17.01.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 41/07; ) (Vorinstanz: ArbG Hamburg vom 18.12.2006 - Aktenzeichen 26 Ca 152/06; ) Amtliche Leitsätze: Die Anwendung des
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.1.2011 – 10 AZR 863/09 – wie folgt: Nach Abs. 4 S. 1 der Anlage 14 AVR entfällt der Anspruch auf Auszahlung der im Juni des Folgejahres fälligen anteiligen Jahressonderzahlung, wenn der Dienstgeber durch das
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.1.2011 – 10 AZR 873/08 – wie folgt: Eine vertraglich vereinbarte Ausgleichsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung, nach der „mit diesem Vertrag sämtliche aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis und seiner
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 2.5.2011 – 7 TaBV 7/10 – wie folgt: Die Betriebsratswahl im Betrieb „Zentrale“ der Daimler AG vom 10.3.2010 ist unwirksam. Das Gericht stellte fest, dass jedenfalls die vomWahlvorstand
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 25.11.2010 – 2 AZR 323/09 – wie folgt: Für ein „Verhandeln“ i. S. v. § 54 Abs. 5 ArbGG reicht es aus, dass eine dem Zweck der Güteverhandlung entsprechende Erörterung stattgefunden hat. War dies der Fall, wird
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.5.2011 – 2 AZR 479/09 – wie folgt: Aktives Eintreten für eine verfassungsfeindliche Partei oder deren Jugendorganisation kann die personenbedingte Kündigung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.12.2010 – 3 AZR 898/08 – wie folgt: Wird in einer Versorgungsordnung ein Ruhegeld nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt, schließt die Verweisung auch die beamtenrechtlichen Regelungen über die
Das BAG entschied in seinemUrteil vom8.12.2010 – 7 AZR 438/09 – wie folgt: Die Formulierung in einem 1978 im öffentlichen Dienst geschlossenen, einschränkungslos die jeweiligen tarifrechtlichen Bestimmungen in Bezug nehmenden Arbeitsvertrag, der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.1.2011 – 10 AZR 738/09 – wie folgt: Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung an einen anderen Tätigkeitsort, die auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. §§ 305 ff. BGB beruht, ist
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.12.2010 – 9 AZR 631/09 – wie folgt: Die Überlassung eines Firmenwagens „auch zur privaten Nutzung“ stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Sie ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.12.2010 – 8 AZR 152/08 – wie folgt: Erhält ein Arbeitnehmer nach Betriebsübergang vom Betriebserwerber eine Kündigung und erhebt er dagegen keine Kündigungsschutzklage, so kann dadurch das für die Annahme
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.12.2010 – 2 AZR 485/08 – wie folgt: Begeht der Arbeitnehmer anlässlich eines privaten Einkaufs außerhalb der Arbeitszeit eine strafbare Handlung zulasten des Vermögens seines Arbeitgebers oder schädigt er ihn
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 4.8.2010 – 2 Sa 422/10 – wie folgt: Der Missbrauch von Bonuspunkten durch einen Mitarbeiter kann nicht immer ohne Abmahnung zum Ausspruch einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung berechtigen. Nach
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 15.3.2011 – 10 AZB 49/10 – wie folgt: Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes ist es, alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die in greifbarer Beziehung zu einem Arbeitsverhältnis stehen, auch prozessual im Rahmen
BAG , Beschluss vom 27.10.2010 - Aktenzeichen 7 ABR 36/09 (Vorinstanz: LAG München vom 04.03.2009 - Aktenzeichen 9 TaBV 113/08; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 10.11.2008 - Aktenzeichen 4a BV 387/08; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. a) Ein auf die
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...