BAG: Versorgungszusage bei Betriebsübergang
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.2.2011 – 3 AZR 54/09 – wie folgt: Die dynamische Verweisung auf tarifliche Regelungen in einem mit einem tarifgebundenen Arbeitgeber abgeschlossenen Arbeitsvertrag aus der Zeit vor dem 1.1.2002 ist in der Regel so auszulegen, dass die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer mit den Arbeitnehmern, die tarifgebunden sind, gleichgestellt werden sollten. Im Falle eines Betriebsteilübergangs auf einen nicht an den Tarifvertrag gebundenen Betriebserwerber hat dies zur Folge, dass die in Bezug genommenen tarifvertraglichen Regelungen statisch bezogen auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs weiter Anwendung finden. Wird auf eine tarifliche Versorgungsregelung verwiesen, die einen externen Durchführungsweg vorsieht, und ist eine Versorgung über diesen Durchführungsweg nach dem Betriebsübergang nicht mehr möglich, hat der Betriebserwerber dem Arbeitnehmer eine gleichwertige Versorgung anderweitig zu verschaffen.