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Arbeitsrecht
02.08.2011
Arbeitsrecht
BAG: Insolvenzanfechtung wegen Abfindung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.5.2011 – 6 AZR 736/09 – wie folgt: Eine nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Wege der Zwangsvollstreckung beigetriebene Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes hat der Arbeitnehmer durch anfechtbare Rechtshandlung im Sinne von § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO erlangt. Sind die Voraussetzungen einer inkongruenten Deckung gemäß § 131 Abs. 1 InsO erfüllt und hat der Arbeitnehmer deshalb das durch die anfechtbare Handlung Erlangte nach § 143 Abs. 1 S. 1 InsO zur Insolvenzmasse zurückzugewähren, kann er nicht mit Erfolg einwenden, er sei nicht mehr im Sinne von § 818 Abs. 3 BGB bereichert.

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