BAG: Altersgruppen im Sozialplan
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.4.2011 – 1 AZR 764/09 – wie folgt: Sieht ein Sozialplan vor, dass Arbeitnehmer erst ab dem 40. Lebensjahr die volle Abfindung erhalten, vom 30. bis zum 39. Lebensjahr dagegen nur 90 %und bis zum 29. Lebensjahr nur 80 %, werden hierdurch jüngere Arbeitnehmer in der Regel nicht unzulässigwegen ihres Lebensalters benachteiligt.