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Arbeitsrecht
08.07.2011
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Beförderung – Geschlechtsspezifische Benachteiligung

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 28.6.2011 – 3 Sa 917/11 – wie folgt: Die Arbeitnehmerin war bei Sony im Bereich „International Marketing“ als eine von drei Abteilungsleitern beschäftigt. Im September 2005 wurde die Stelle des Vorgesetzten frei. Die Arbeitgeberin besetzte diese mit einem Mann und nicht mit der damals schwangeren Klägerin. Diese begehrt die Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts. Sie habe die Stelle wegen ihrer Schwangerschaft nicht erhalten. Das LAG hat angenommen, bei einer Gesamtwürdigung allerUmstände spreche eine Vermutung dafür, dass die Arbeitnehmerinwegen ihrer Schwangerschaft nicht befördert worden sei. Dabei wurde u. a. berücksichtigt, dass bei der Ablehnung ihrer Bewerbung seitens der Arbeitgeberin geäußert wurde, „sie solle sich doch auf ihr Kind freuen“. Zudem wurden ihr trotz Nachfrage keine konkreten Gründe für die Beförderung eines Kollegen genannt, obwohl ihrer Bewerbung zuvor Chancen eingeräumtworden waren.
(PM LAG vom 28.6.2011)

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