BAG: Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personalüberleitungsvertrag
BAG , Urteil vom 23.02.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 536/09 (Vorinstanz: LAG München vom 27.05.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 1000/08; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 14.10.2008 - Aktenzeichen 14 Ca 17221/07; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Zu einem am 5. Mai 2000 abgeschlossenen Arbeitsvertrag ("Altvertrag"), der noch an den Maßstäben der Rechtsprechung zur Gleichstellungsabrede zu messen ist. 2. Bereits die Bezeichnung eines anlässlich eines Betriebsübergangs geschlossenen Vertrages als "Personalüberleitungsvertrag" weist darauf hin, dass sich dessen Anwendungsbereich nur auf das schon tätige Personal bezieht, welches von dem Betriebsübergang betroffen ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 133; BGB § 157; Redaktionelle Normenkette: BGB § 133; BGB § 157;
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