BAG , Beschluss vom 17.11.2010 - Aktenzeichen 7 ABR 100/09 (Vorinstanz: LAG Hamburg vom 16.04.2009 - Aktenzeichen 1 TaBV 1/09; ) (Vorinstanz: ArbG Hamburg vom 14.11.2008 - Aktenzeichen 13 BV 10/08; ) Amtliche Leitsätze: Das Arbeitsgericht ist in
BAG , Urteil vom 12.01.2011 - Aktenzeichen 7 AZR 194/09 (Vorinstanz: LAG Köln vom 26.01.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 1025/08; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 21.05.2008 - Aktenzeichen 10 Ca 240/08; ) Amtliche Normenkette: TzBfG § 14 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 3;
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 9.3.2011 – 14 Ca 908/11 – wie folgt: Die Klägerin bewarb sich bei der Beklagten um die Stelle als lebensmitteltechnische Assistentin. Ihre Bewerbung wurde abgelehnt. In dem Ablehnungsschreiben wurde die
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 29.3.2011 – 50 Ca 13338/10 – wie folgt: Das ArbG hat die fristgemäße Kündigung eines Polizeiangestellten im Objektschutz wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (Herstellung von GHB
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 27.1.2011 – 6 AZR 590/09 – wie folgt: Der Begriff „Beschäftigungszeit“ kann vom Wortsinn her als im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, aber auch als Zeit verstanden werden, während der eine bestimmte
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Das BAG entschied in seinem Urteil vom 25.11.2010 – 2 AZR 801/09 – wie folgt: Für die kündigungsrechtliche Beurteilung einer Pflichtverletzung ist ihre strafrechtliche Bewertung nicht maßgebend. Entscheidend sind der Verstoß gegen vertragliche Haupt-
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.12.2010 – 3 AZR 939/08 – wie folgt: Verwenden die Betriebsparteien in einer Betriebsvereinbarung Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, ist regelmäßig davon auszugehen, dass
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 16.12.2010 – 2 AZR 770/09 – wie folgt: Sind Organisationsentscheidung und Kündigungsentschluss des Arbeitgebers praktisch deckungsgleich, greift die ansonsten berechtigte Vermutung, die Entscheidung sei aus
Der BGH entschied in seinem Urteil vom 9.3.2011 – IV ZR 137/10 – wie folgt: Arbeitsunfähigkeit i. S. von § 1 (3) MB/KT 94 liegt auch dann vor, wenn sich der Versicherte an seinem Arbeitsplatz einer tatsächlichen oder von ihm als solcher empfundenen
BAG , Beschluss vom 05.10.2010 - Aktenzeichen 1 ABR 20/09 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2009 - Aktenzeichen 13 TaBV 1961/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 07.08.2008 - Aktenzeichen 26 BV 6095/08; ) Amtliche Leitsätze: Eine
BAG, Urteil vom 28.10.2010 - 8 AZR 547/09SachverhaltDie Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch über einen mittels Widerklage geltend gemachten Anspruch auf Schadensersatz wegen von der Beklagten gezahlter Detektivkosten. Die Beklagte betreibt
BAG , Urteil vom 27.01.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 590/09 (Vorinstanz: LAG Rheinland-Pfalz vom 14.05.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 166/09; ) (Vorinstanz: ArbG Trier vom 27.01.2009 - Aktenzeichen 2 Ca 1182/08; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. a) Der Begriff
BAG , Urteil vom 14.12.2010 - Aktenzeichen 3 AZR 939/08 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 13.08.2008 - Aktenzeichen 23 Sa 1002/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 06.03.2008 - Aktenzeichen 22 Ca 18575/07; ) Amtliche Normenkette: BetrAVG § 1
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...