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Arbeitsrecht
14.06.2011
Arbeitsrecht
BAG: Unterweisung zum Arbeitsschutz

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 11.1.2011 – 1 ABR 104/09 – wie folgt: Beschließt die Einigungsstelle Regelungen über Art und Inhalt der Unterweisung nach § 12 ArbSchG, hat sie die Erkenntnisse einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG zu berücksichtigen und die konkrete arbeitsplatz- oder aufgabenbezogene Unterweisung daran auszurichten. Sie kann sich nicht darauf beschränken, allgemeine Bestimmungen über die Unterweisung zu Gefahren am Arbeitsplatz zu beschließen.

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