BAG: Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personalüberleitungsvertrag
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.2.2011 – 4 AZR 536/09 – wie folgt: Zu einem am 5.5.2000 abgeschlossenen Arbeitsvertrag („Altvertrag“), der noch an den Maßstäben der Rechtsprechung zur Gleichstellungsabrede zu messen ist. Bereits die Bezeichnung eines anlässlich eines Betriebsübergangs geschlossenen Vertrages als „Personalüberleitungsvertrag“ weist darauf hin, dass sich dessen Anwendungsbereich nur auf das schon tätige Personal bezieht, welches von dem Betriebsübergang betroffen ist.